Verdeckte Gewinnausschüttung

Zahlt eine GmbH Ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zu viel Geld für erbrachte Leistungen oder verlangt bei eigenen Leistungen oder bei Warenverkäufen zu wenig, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, auch als VGA bekannt. Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung wird der Gewinn der GmbH um die unangemessenen oder fehlenden Zahlungen erhöht. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer liegen zu versteuernde Kapitalerträge vor.

Beherrschender Gesellschafter: Bei einem beherrschenden Gesellschafter (Beteiligung an GmbH zu mehr als 50 Prozent oder Mehrheit an Stimmrechten) liegt bereits eine VGA vor, wenn er sich nicht an die Verträge hält. Beispiel: Beherrschender Gesellschafter gönnt sich nachträglich eine Gehaltserhöhung. Obwohl diese Angemessen ist, liegt für die Vergangenheit eine VGA vor, weil für die zurückliegenden Monate die Gehaltserhöhung vertraglich nichts geregelt war.

Nahe stehende Person: Auch wenn Bekannten, Verwandten oder andere nahe stehenden Personen des Gesellschafter-Geschäftsführers von der GmbH zu viel bezahlt oder zu wenig verlangt wurde, liegt eine VGA vor.