Wer einen Betrieb gründet oder bereits ein Unternehmen führt, sollte sich über die passende Rechtsform Gedanken machen. Denn es geht dabei um nichts Geringeres als die Haftung. Die wichtigsten Tipps zu GmbH, GbR und Einzelunternehmen.
Mirabell Schmidt

Einzelunternehmen, GmbH oder GbR? Gerade wenn Gründer noch ganz am Anfang stehen, ist es für viele wichtig, dass die Betriebsgründung so schnell und einfach wie möglich geht. Wichtige Entscheidungskriterien bei der Wahl der Rechtsform sind für die meisten: Wie viel Kapital braucht man dafür? Wie hoch ist die Steuerbelastung? Wie viel Aufwand macht die Buchführung? Gerade für Einzelgründer sind diese Fragen oft ausschlaggebend. Die Entscheidung will gut durchdacht sein, denn es geht um nichts weniger als die Frage Haftung.
Einzelunternehmen für Kleinstbetriebe
Für Ein-Mann-Unternehmen eigne sich in der Praxis meist die Rechtsform des Einzelunternehmens am besten, sagt Hartmut Drexel, Betriebsberater der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Da ein Einzelunternehmer nach innen und außen ausschließlich eigenverantwortlich arbeitet, steht ihm alleine der Ertrag zu. Diese Rechtsform hat gerade für Ein-Mann-Unternehmen den Vorteil einer einfachen Verwaltung und unkomplizierter Gründungsmodalitäten.
Der Nachteil: Der Betriebsinhaber haftet bei Verlusten selbst mit seinem Privatvermögen. Das wiederum gefällt aber den Banken. "Einzelunternehmen bekommen oft einfacher Kredite, da es eine klare Haftungsregelung gibt", so Drexel. Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch bei der Geschäftseröffnung, wenn keine andere Rechtsform gewählt wurde. Dafür ist kein Mindestkapital nötig.
Rechtsform sollte zur Branche passen
Drexel rät Betrieben grundsätzlich, eine Rechtsform zu wählen, die in der Branche bekannt ist. "So wissen Kunden und Geschäftspartner, mit was sie es zu tun haben." Als Negativbeispiel nennt Drexel die "Limited", über die andere oft nicht Bescheid wüssten.
Welche Rechtsform tatsächlich zu einem Unternehmen passt, könne man allerdings nie pauschal sagen. Es komme immer auf die Umstände an. "Steuerlich müsste bei kleinen Unternehmen unterm Strich immer nahezu das gleiche herauskommen, egal welche Rechtsform Handwerker wählen", sagt Drexel. Das gelte, obwohl die einzelnen Modelle sehr verschieden seien.
Rechtsform ändern, wenn sich Umstände ändern
Nur dann, wenn sich die Umstände deutlich ändern, zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, beim Einstieg externer Kapitalgeber oder Nachfolger oder nachhaltig sehr großer Gewinne, sollten sich Betriebsinhaber überlegen, die Rechtsform zu verändern. "Denn ein solcher Schritt ist aufwendig, unter Umständen auch teuer und hat eine nachhaltige Wirkung", sagt Drexel.
Steigt etwa ein Geschäftspartner in den Betrieb ein, sei der nächste Schritt eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR- oder BGB-Gesellschaft). Dafür braucht es mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam für das Unternehmen haften. Der Auftritt nach außen sei aber ähnlich wie beim Einzelunternehmen.
Kein Mindestkapital bei GbR
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haben sich mehrere Personen zusammengeschlossen, die gemeinsam ein bestimmtes Ziel haben. "Mit einer GbR kann ein gewerblicher Zweck wie der Handel mit Waren oder das Erbringen von Dienstleistungen oder auch ein privater Zweck wie eine Lotto-Tippgemeinschaft unter Freunden verfolgt werden", sagt Notar Sebastian Kremer. Ein Mindestkapital müssen die Gesellschafter einer GbR nicht einbringen. Die GbR kann durch eine mündliche Vereinbarung gegründet werden. Davon raten Juristen jedoch ab. Bei der GbR haften für die Verbindlichkeiten grundsätzlich sowohl das Gesellschafts- als auch das Privatvermögen jedes Gesellschafters.
Nachteile der GbR: Die Geschäftsführungsbefugnis steht grundsätzlich den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Für jedes Geschäft ist also dann die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Es sei denn im Gesellschaftsvertrag wird etwas anderes vereinbart.
GmbH bei Betriebsübergabe sinnvoll
Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) hat zwar den Vorteil der Haftungsbeschränkung – nur deren Vermögen kann für die Verbindlichkeiten der der Gesellschaft haftbar gemacht werden. Doch Betriebe müssen immer mindestens 25.000 Euro Stammkapital aufbringen können. Davon sind mindestens 12.500 Euro sofort zu erbringen. Gerade Kleinstunternehmen müssten für eine GmbH oft mehr zahlen, als sie bringt. Auch die Verwaltung ist aufwendiger als beispielsweise bei einer GbR oder einem Einzelunternehmen. Nur wenn ein Betrieb ein höheres Haftungsrisiko beispielsweise mit Gewährleistung hat, sei diese Rechtsform von Beginn an sinnvoll, so der Betriebsberater.
Auch wenn Inhaber die Betriebsübergabe vorbereiten, könnten sie über die Gründung einer GmbH nachdenken. Dann nämlich könnten sie sich aus der Haftung herausziehen, aber weiterhin Gesellschaftsanteile halten. Eine GmbH kann von einem Einzelnen oder mehreren Personen gegründet werden.
Auf jeden Fall sollten sich Handwerker bei der Wahl der passenden Rechtsform immer umfassend von einem Betriebs- oder Steuerberater informieren lassen. mit Inhalten von dpa
Rechtsformen im Überblick
Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Typisch für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist, dass hier der Einzelunternehmer oder die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Sie müssen kein Mindestkapital aufbringen und sind darüber hinaus nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens. Ein typischer Einzelunternehmer ist auch der eingetragene Kaufmann. Zu den Personengesellschaften zählen insbesondere die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG),die Offene Handelsgesellschaft (OHG)und die GmbH & Co. KG.
Kapitalgesellschaften
Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften für geschäftliche Aktivitäten– mit Ausnahmen – nur in Höhe ihrer Einlage, die Gesellschaft nur in Höhe ihres Gesellschaftsvermögens. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle. Gesellschafter bzw. Aktionäre geben Kapital, ohne dass sie aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden müssen. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die GmbH-Variante Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG) und die Europäische Aktiengesellschaft (SE).
Was bei der Wahl der Rechtsform wichtig ist
Welche Gesichtspunkte bei der Wahl einer Rechtsform bedenkenswert und welche Rechtsformen für welche unternehmerischen Zwecke empfehlenswert sind, wird im Folgenden kurz dargestellt.
Unternehmerische Unabhängigkeit
Wollen Sie in Ihrer Firma allein bestimmen und damit auch die alleinige Verantwortung tragen? Oder wollen Sie andere Personen an Ihrem Unternehmen beteiligen, die Ihnen dafür Kapital zur Verfügung stellen, Risiko und Gewinn mit Ihnen teilen, aber Ihnen womöglich in Ihre Geschäfte „hineinreden“ werden? Ob ein Unternehmen allein oder mit Partnern geführt wird, ist darüber hinaus auch abhängig von der Qualifikation der beteiligten Personen. Partner bedeuten nicht nur weniger Freiheit, sondern auch ein Plus an Know-how sowie meist auch mehr Kapital.
Viel unternehmerische Unabhängigkeit: Einzelunternehmen, Ein-Personen-GmbH sowie UG (haftungsbeschränkt) als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer.-
Formalitäten
Welche Formalitäten (Beschlussfassung, Einberufung und Dokumentation von Gesellschafterversammlungen usw.) der Unternehmer zu beachten hat und wie genau er es damit nehmen muss, ist bei den einzelnen Rechtsformen sehr verschieden. Diese Unterschiede fallen bei jungen Unternehmen stärker ins Gewicht: Denn während komplizierte Verwaltungsaufgaben in etablierten Unternehmen von routinierten Spezialisten in die Hand genommen werden, müssen Gründer diese Aufgaben meist zusätzlich selbst erledigen. Die dafür nötige Zeit und Energie gehen von ihrem ohnehin knappen „Gesamtbudget“ ab.
Zur Beurteilung des „Handlings“ gehört auch die Frage, wie kompliziert oder einfach sich der Geldtransfer zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen gestaltet. Entnahmen für private Zwecke sind bei allen Gesellschaften beispielsweise nur nach Absprache mit den anderen Gesellschaftern möglich. Ein Nachteil, aber nicht selten auch von Vorteil: Ein Einzelunternehmer, dem der ganze „Laden“ allein gehört, muss immer eine gewisse Selbstdisziplin aufbringen, um nicht das Geld z. B. für die nächste Urlaubsreise einfach aus der Unternehmenskasse zu nehmen. Bei einer GmbH ist einer freier Zugriff rechtlich überhaupt nicht zulässig, da hier der Geschäftsführer monatlich nur sein Gehalt und gegebenenfalls Tantiemen am Jahresende entnehmen kann.
Einige Formalitäten: Einzelunternehmen, GbR, GmbH und UG (haftungsbeschränkt) bei Gründung mit Musterprotokoll und alle anderen Rechtsformen
Viele Formalitäten: AG
Haftung
Wer als Unternehmer vertraglich eine Leistung zusichert, haftet dafür, dass die Leistung auch erbracht wird. D. h.: Erhält der Kunde nicht die zugesagte Leistung, kann er z. B. Schadenersatz fordern. Die Höhe des Schadenersatzes kann durch die Rechtsform beschränkt werden:
- Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage, die Gesellschaft nur in Höhe ihres Gesellschaftsvermögens.
- Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften haftet neben dem Vermögen des Unternehmens oder der Gesellschaft auch der Unternehmer oder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen.
Haftungsbeschränkung: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, AG
Begrenzte Haftungsbeschränkung: Kommanditist bei der KG
Volle Haftung: Einzelkaufmann, Personengesellschaft (GbR, OHG), Komplementär bei der KG.
Weitere Tipps zu den Bereichen Steuern, Image oder Buchführung finden Sie in der Broschüre GründerZeiten Nr. 11: Rechtsformen das Sie unter bmwi.de kostenfrei herunterladen können.