Steuertipp So nutzen Sie den Veräußerungsfreibetrag steuerlich clever

Haben Sie zum Jahreswechsel Ihren Betrieb verkauft, weil Sie 2018 Ihren Ruhestand angetreten haben? Dann steht Ihnen womöglich ein Veräußerungsfreibetrag zu. Haben Sie mehrere Betriebe oder Beteiligungen verkauft, haben Sie die Qual der Wahl. Denn der Veräußerungsfreibetrag kann nur einmal eingesetzt werden.

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Der Veräußerungsfreibetrag winkt Ihnen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Betriebsveräußerung oder der Betriebsaufgabe bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatten oder wenn Sie zu diesem Zeitpunkt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig waren. Der Veräußerungsfreibetrag beträgt 45.000 Euro (§ 16 Abs. 4 Satz 1 EStG).

Veräußerungsfreibetrag ist nur einmal im Leben zu gewähren

Zwei Wermutstropfen gibt es aber beim Veräußerungsfreibetrag. Den Freibetrag bekommen Sie nur einmal im Leben. Beträgt der Veräußerungsgewinn mehr als 136.000 Euro, mindert sich der Veräußerungsgewinn um den übersteigenden Betrag (§ 16 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG).

Haben Sie zum Jahreswechsel also gleichzeitig Ihren Handwerksbetrieb verkauft und eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG), müssen Sie wählen, für welche der beiden Veräußerungsgewinne Sie den Freibetrag einsetzen möchten. Für beide Veräußerungsgewinne kann der Freibetrag nicht gewährt werden.

Beispiel: Sie haben 2017 Ihren Handwerksbetrieb verkauft. Der Veräußerungsgewinn betrug 100.000 Euro. Gleichzeitig haben Sie einen KG-Anteil verkauft und erzielten hieraus einen Gewinn von 30.000 Euro. Folge: Sie haben nun zwei Möglichkeiten, den Veräußerungsfreibetrag anzusetzen:

Clevere Variante: Veräußerungsfreibetrag bei Handwerksbetrieb einsetzen

Betrieb/GewinnVeräußerungsfreibetragZu versteuern
Handwerksbetrieb/100.000 Euro45.000 Euro55.000 Euro
KG-Anteil0 Euro30.000 Euro
Gesamt zu versteuern 85.000 Euro

Schlechtere Variante: Veräußerungsgewinn bei KG-Anteil einsetzen

Betrieb/GewinnVeräußerungsfreibetragZu versteuern
Handwerksbetrieb/100.000 Euro0 Euro100.000 Euro
KG-Anteil/30.000 Euro30.000 Euro0 Euro
Gesamt zu versteuern 100.000 Euro

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