Kolumne Schüler-Praktikanten sinnvoll einbinden: Ein Lehrplan

Schülerpraktikanten sind nur wenige Tage oder Wochen im Betrieb. Wie können sie in dieser kurzen Zeit möglichst viel lernen und welche Aufgaben sind für sie geeignet? Ausbildungsberater Peter Braune empfiehlt diesen Lehrplan.

Ausbilder und Auzubildende an der Maschine
Schülerpraktikanten sollen in kurzer Zeit Einblicke in den Betrieb und das jeweilige Berufsfeld erhalten. - © auremar - stock.adobe.com

In vielen Schulen wird für Schülerinnen und Schüler ein Betriebspraktikum geplant, organisiert und durchgeführt. Aus Sicht aller Beteiligten ist das ein wichtiger Teil der Lehrpläne und Unterrichtsangebote. Die Zeit dient dazu, einen Einblick in das Berufsleben zu geben und ein Berufsfeld oder einen Beruf kennenzulernen.

Diese Maßnahme sollte auf jeden Fall von den Betrieben genutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es bereits Lehrlinge gibt, zurzeit nicht ausgebildet wird oder keine Ausbildungsplätze angeboten werden. Ganz gleich mit welchem Ergebnis so ein Praktikum endet, es ist in jedem Fall immer ein positiver Beitrag zum Erscheinungsbild des Handwerks in der Öffentlichkeit.

Je nach Schulform und Beschlusslage wird es in verschiedenen Klassenstufen angesiedelt. In der Hauptschule liegt ein Praktikum meistens zwischen der achten und neunten Klassenstufe, in der Realschule in der neunten und zehnten. Das Blockpraktikum dauert in der Regel zwischen zwei und vier Wochen. Bei einigen Schulen gibt es zwei Praktika.

Praxistage als Erfolgsmodell

Als sehr erfolgreich hat sich das Konzept der kontinuierlichen Praxistage bewährt. Es wird zum Beispiel in Schulen mit Hauptschulzweig angewendet. Dabei gelingt es, dass sich 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler nach dem Hauptschulabschluss für eine Berufsausbildung entscheiden. Das Praktikum wird in der Schule vor- und nachbereitet. Das geschieht insbesondere in den Fächern Arbeitslehre, Politik und Wirtschaft, Deutsch und Mathematik.

Versicherung über die Schule

Die beteiligten Meisterinnen oder Meister wissen natürlich, dass für Praktikanten aus der Schule die gleichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes gelten, wie für alle anderen Beschäftigten. So ein Praktikum ist eine Schulveranstaltung. Im Betrieb muss sich niemand um eine Haftpflichtversicherung kümmern. Die wird durch die Fachkräfte beim Schulträger abgeschlossen. Unfälle während des Praktikums oder auf dem Weg zwischen der Praktikumsstelle und Wohnung, werden durch die schulische Unfallversicherung abgedeckt. Für ein Schülerpraktikum wird kein Entgelt gezahlt, daher fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.                                                                                      

In den beteiligten Betrieben wird häufig die Frage diskutiert, was in der vorgesehenen Zeit mit den Schülerinnen und Schülern gemacht werden soll. Eine Anregung, aus der Praxis für die Praxis, ist der betriebliche Qualifizierungsbaustein: "Fachliche, persönliche und soziale Kompetenzen im Betrieb entwickeln"                              

Qualifizierungsziele eines Betriebspraktikums

Die Schülerinnen und Schüler sollen Arbeitsaufgaben des Betriebes beschreiben, einen Arbeitsplatz vorbereiten und Arbeitstechniken anwenden, Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und ökologisch einsetzen, im Arbeitsprozess sauber, ordentlich und zielorientiert mitarbeiten, arbeitsbezogene Texte verfassen sowie ein angemessenes Verhalten und eine verständliche Sprache im Umgang anwenden.

Zur Förderung und Entwicklung dieser Ziele dienen folgende Tätigkeiten:

  • Arbeitsaufgaben des Betriebes im wirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
  • Arbeitsplatz regelmäßig und aufgabenorientiert vorbereiten
  • Sauber, ordentlich und zuverlässig arbeiten
  • Arbeitsplatz umweltgerecht reinigen und pflegen
  • Arbeitsbezogene Texte fehlerfrei in deutscher Sprache schreiben
  • Höflich, freundlich und tolerant mit Menschen umgehen und angemessene Umgangsformen anwenden
  • Deutsche Sprache aufgabenbezogen einsetzen
  • Arbeitstechniken selbstständig, konzentriert und leistungsorientiert anwenden
  • Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter gewissenhaft und sorgfältig einsetzen
  • Grundrechenarten arbeitsbezogen verwenden
  • Fachbegriffe anwenden

Kriterien der Leistungsbeurteilung:

  • Persönliches Engagement
  • Aufnahmebereitschaft
  • Fachqualifikation
  • Theoretische Grundlagen
  • Wirtschaftlicher und ökologischer Maschinen- und Gebrauchsgütereinsatz
  • Arbeitsplatzvorbereitung, Sauberkeit und Ordnung
  • Zielorientierte Arbeitstechnik und Arbeitsweise

Die Schülerinnen und Schüler werden nach dem 100-Punkte-Schlüssel bewertet, der für Prüfungen angewendet wird. Über das Ergebnis wird im Betrieb ein Zeugnis ausgestellt.

LeistungsbeurteilungPunktzahlNote
Die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße100 - 92 Punkte sehr gut
Die Leistung entspricht den Anforderungen voll 92 - 81 Punktegut
Die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen 81 - 67 Punktebefriedigend
Die Leistung weist Mängel auf, entspricht den Anforderungen aber noch 67 - 50 Punkteausreichend
Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt aber Grundkenntnisse erkennen 50 - 30 Punkte mangelhaft
Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht und Grundkenntnisse fehlen 30 - 0 Punkte ungenügend

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.