Brauchen Sie für 2017 nicht zwingend weitere Betriebsausgaben, kann es sinnvoll sein, die betriebliche Einkaufstour auf das Jahr 2018 zu verschieden. Beim Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter gibt es Änderungen.
Hintergrund: Kaufen Sie 2018 Anlagegegenstände mit einem Preis bis 800 Euro netto, winkt im Jahr 2018 der Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter (kurz GWG). Die lästige Abschreibung des Kaufpreises über mehrere Jahre ist damit passé. Kaufen Sie GWG noch bis zum Jahresende 2017, winkt der Sofortabzug nur für Gegenstände bis zu einem Nettokaufpreis bis 410 Euro.
GWG: Neue Grenzen zum Sofortabzug 2018 beachten
Beispiel: Sie planen den Kauf von 10 Bürostühlen mit einem Kaufpreis von jeweils 700 Euro und von 10 höhenverstellbaren Schreibtischen im Wert von jeweils 600 Euro (Möbel haben übrigens eine Nutzungsdauer von 13 Jahren). Sie kaufen die Möbel a) im Dezember 2017 oder b) im Januar 2018. | ||
Variante: Kauf in 2017 | Variante b: Kauf in 2018 | |
Kauf Bürostühle und Tische | 13.000 Euro (je Gegenstand netto über 410 Euro). | 13.000 Euro (je Gegenstand netto nicht mehr als 800 Euro) |
Steuerliche Behandlung im Jahr des Kaufs (= Betriebsausgaben) | Abschreibung (83,33 Euro; 13.000 Euro : 13 Jahre = 1.000 Euro; für einen Monat) | Sofortabzug 13.000 Euro |
Folgejahre ab 2018 | Jeweils 1.000 Euro | 0 Euro |
Steuertipp: Die höhere Grenze von 800 Euro für den Sofortabzug für Gegenstände ab 2018 gelten übrigens auch für Arbeitnehmer oder bei Kauf von Gegenständen im Rahmen der Vermietung einer Immobilie. dhz
Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.