Bundesverband Mikrohaus warnt Neue Energiestandards ab 2023 – auch für Tiny Houses

Tiny Houses gelten als sehr energiesparend und nachhaltig. Doch ab 2023 müssen sie das auch belegen, Energiestandards erfüllen wie andere Wohnhäuser und zeigen, dass sie erneuerbare Energien einsetzen. Der Bundesverband Mikrohaus warnt nun die Tiny-House-Bauer, die Neuregelungen ernst zu nehmen. Er befürchtet eine Spaltung des Marktes.

Tiny House
Auch Tiny Houses, die dauerhaft bewohnt sind, müssen bauliche Energiestandards einhalten. - © lowphoto - stock.adobe.com

Tiny Houses sind gefragt. Das Leben auf nur wenigen Quadratmetern, aber dafür theoretisch zum Mitnehmen, wenn ein Umzug ansteht, reizt viele. Auch der niedrige Energieverbrauch der Mikrohäuser ist derzeit ein Argument für diejenigen, die sich für ein Tiny House interessieren. Denn derart kleine Behausungen – meist sind es rund 20 Quadratmeter – haben natürlich einen vergleichsweise niedrigen Energiebedarf. Oftmals werden zudem erneuerbare Energien eingesetzt.

Dennoch entsprechen viele von ihnen nicht ausreichend den gesetzlichen Vorgaben, die ab 2023 für die Energieversorgung gelten. "Ausreichend" bedeutet nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Und dieses sieht ab dem 1. Januar 2023 Änderungen vor. An ihnen müssen sich auch die Mikrohäuser ausrichten – zumindest dann, wenn die Hausbesitzer dauerhaft darin wohnen wollen.

So weist der Bundesverband Mikrohaus nun die Betriebe, die Tiny Houses bauen – oftmals Tischlereien oder auch Firmen anderer holzverarbeitender Gewerke im Handwerk wie etwa Messebauer – darauf hin, dass schon bei den Mikrohäusern, die sie jetzt planen, die neuen Vorgaben berücksichtigt sein müssen. Das gilt auf jeden Fall dann, wenn die Häuser erst 2023 gebaut werden und wenn sie dem dauerhaften Wohnen dienen sollen.

Energiestandards und mehr: Bei Tiny Houses oft unterschätzt

"Nur etwa zehn Prozent der Mikrohäuser entsprechen jetzt den bald bindenden Vorgaben des GEG", sagt dazu Lars Bosse, der Geschäftsführer des Bundesverband Mikrohaus. Zwar hätten all diese einen Bestandsschutz – genau wie "normale" Häuser im Bestand auch. Doch die Tiny Houses, die ab dem Jahresbeginn 2023 in Bezug genommen werden, müssten dann den GEG-Vorgaben entsprechen. "Wer jetzt ein Tiny House in Auftrag gibt oder wer eines baut, muss das bedenken", so Bosse. Seiner Erfahrung nach, wird oft unterschätzt, dass die gesetzlichen Regelungen auch für Mikrohäuser gelten – trotz minimalistischem Ansatz.

Änderungen im GEG ab 2023 haben Bundestag und Bundesrat erst in der vergangenen Woche beschlossen. Enthalten sind sie im "Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor". So ist darin, wie bislang vermutet, eine Festlegung auf das sogenannte Effizienzhaus EH55 als gesetzlichen Mindesteffizienzstandard im Neubau enthalten. Und damit ist auch eine Verschärfung in den Vorgaben für die Gebäudehülle beschlossen worden, also verschärfte Dämmwerte. Außerdem gibt es neue Vorgaben hinsichtlich der Primärenergieversorgung der Gebäude. So müssen ab 2023 in größerem Umfang und verpflichtend erneuerbare Energien eingesetzt werden. Der neue Standard lautet dann "Primärenergie-EH55".

Ist ein Tiny House dauerhaft bewohnt und damit der Hauptwohnsitz einer oder mehrerer Personen, gilt es als Gebäude der Gebäudeklasse 1 und dann greifen die Basisvorschriften wie bei ganz normalen Einfamilienhäusern.

Dämmung und Co. bei Tiny Houses: Nachrüsten ist teuer

Lars Bosse möchte Mikrohausbauer und künftige Besitzer davor warnen, dass sie die neuen Vorgaben nicht einhalten. "Ein Nachrüsten während des Neubaus wird auf jeden Fall teurer als wenn man das jetzt schon bedenkt", sagt er. Auch in Bezug auf Tiny Houses, die ein Mehr an Dämmung mit sich bringen, weist er auf oft vergessen Aspekte hin. Denn das könnte zu Problemen führen, da Tiny Houses meist auf Fahrgestellen montiert sind, um mobil zu sein. Und diese Fahrgestelle bringen Gewichtsobergrenzen mit sich für das, was darauf montiert ist.

"Bisher ist es oft so, dass TÜV oder Dekra das Tiny House und das Fahrgestell prüfen vor einem Transport, also bevor es dann am eigentlichen dauerhaften Standort steht", berichtet der Bundesverbandsvertreter. Beim Transport werde das Mikrohaus dann aber oft ganz schön beansprucht und auch die Statik könne leiden. So plädiert der Geschäftsführer dafür, dass eine zweite Überprüfung stattfinden sollte. Und bei dauerhaft bewohnten Mikrohäusern sei das auch eine Pflicht. Auch hier würden bauliche Vorgaben bisher meist nicht ernst genug genommen.

Der Bundesverband Mikrohaus vertritt Hersteller von Tiny Houses in Deutschland und möchte selbstverständlich, dass das Interesse an Mikrohäusern weiter derart wächst. Aber es soll nicht an Seriosität einbüßen. Wer Tiny Houses baut, solle laut Bosse nicht verpassen, sich an neuen Vorgaben auszurichten. So befürchtet der Bundesverband, dass es zu einer Spaltung des Tiny House Marktes kommen könnte: "In einen legalen Markt mit Wohnerlaubnis und einen Untergrundmarkt mit nicht legalen Wohnquartieren", schreibt der Bundesverband in einer aktuellen Mitteilung.

Handwerker sollen auf Neuregelungen für Tiny Houses hinweisen

Gemeint ist, dass das Einhalten der vielen Vorgaben – ob bei den Energiestandards der Tiny Houses oder der statischen Prüfung – natürlich auch Kosten nach sich zieht, die die Bauherrn tragen müssen. Diese Kosten sparen sich diejenigen, die vorgeben, nicht dauerhaft in einem Tiny House zu wohnen. Baurechtlich sei ein nur vorübergehend genutztes Tiny House nicht an neuen Standards gebunden und es müsse auch keine Abnahme wie bei einem regulär genutzten Wohnhaus stattfinden.

Doch der Bundesverband Mikrohaus warnt: "Besonders Handwerksbetriebe, die in den letzten Jahren gern den Trend als Erweiterung ihres Geschäftsfeldes nutzten, werden Probleme bekommen." Probleme deshalb, weil auch die Behörden mit dem wachsenden Trend mehr auf die Tiny Houses und die geltenden Vorgaben achten. So ist es laut Lars Bosse wichtig, dass sich jetzt die Anbieter auf die Neuerungen ab 2023 einstellen und diese an ihre Kunden weitergeben. "Dass auch Tiny Houses an neue Vorgaben gebunden werden, ist richtig. Wichtig ist aber auch, dass sie eingehalten werden und dass Anbieter nicht nur damit werben", mahnt der Geschäftsführer.