Steuer aktuell: IHM-Steuerspezial Teil 1 Messebesuch: Diese Reisekosten sind absetzbar

In München beginnt wieder die Internationale Handwerksmesse. Vom 11. bis 17. März.2015 tummeln sich dort Aussteller, interessierte Handwerker und vor allem potentielle Kunden. Besuchen Sie als Unternehmer die Messe und hängen noch ein paar Tage Urlaub an, stellt sich die Frage nach dem Betriebsausgabenabzug für Reisekosten. Hier die wichtigsten Infos dazu.

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Besuchen Unternehmer aus betrieblichen Gründen die IHM in München, dürfen sie vom Gewinn 2015 folgende Betriebsausgaben abziehen:

  • Fahrtkosten (tatsächliche Kosten oder bei Benutzung eines Privatautos 0,30 Euro/km)
  • Eintrittsgebühren
  • Bewirtungskosten für die Bewirtung von Geschäftspartnern und potentieller Kunden
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungspauschalen von 12 Euro für den An- und Abreisetage bei mehrtägigem Besuch der Messe und 24 Euro für jeden Zwischentag. Reisen Sie nur für einen Tag zur IHM, dürfen Sie 12 Euro als Verpflegungspauschale vom Gewinn abziehen, wenn Sie länger als 8 Stunden von zu Hause und vom Büro weg waren.

"Tagebuch" führen bei gemischten Reisekosten

Reisen Sie als Unternehmer zu IHM und hängen ein paar Tage Urlaub an, müssen Sie die ermittelten Reisekosten in abziehbar und nichtabziehbare Betriebsausgaben aufteilen. Das Finanzamt erwartet hier von Ihnen Aufzeichnungen, was Sie an den jeweiligen Tagen so gemacht haben. Halten Sie deshalb unbedingt in einem Tagebuch fest, wie Sie Ihren Tag zwischen 9 Uhr und 18 Uhr verbracht haben.

Beispiel: Sie haben sich wegen der IHM für 5 Tage ein Hotel im München gebucht. An den Tagen 1 und 2 sind Sie rund um die Uhr auf der Messe. Am Samstag machen Sie den ganzen Tag nur Sightseeing und gehen in München shoppen. Am Tag 4 sind Sie wieder den ganzen Tag auf der Messe unterwegs. Am Montag gönnen Sie sich einen Wellnesstag im Hotel.

Folge: Von den 5 Tagen Aufenthalt dürfen Sie die angefallenen Reisekosten nur zu 3/5 als Betriebsausgaben verbuchen. Die restlichen 2/5 fallen steuerlich unter den Tisch. Falls Sie keine Aufzeichnungen führen, wird das Finanzamt die Aufteilung schätzten, was grundsätzlich nicht zu Ihren Gunsten ausfallen dürfte.

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv . dhz