Ist der Gewinn Ihres Handwerksbetriebs im Jahr 2014 höher ausgefallen als erwartet, gibt es vielleicht noch eine Möglichkeit, den Gewinn legal zu mindern und so Steuernachzahlungen zu verhindern. Oftmals vergessen bleiben beim Betriebsausgabenabzug nämlich die Verpflegungspauschalen, die einem Einzelunternehmer bei einer betrieblichen Auswärtstätigkeit zustehen.
War ein Einzelunternehmer 2014 an mehr als acht Stunden außerhalb seines Betriebssitzes und außerhalb seiner Wohnung in Deutschland tätig, kann er für diese Tage eine Verpflegungspauschale von 12 Euro pro Tag als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehen.Bei einer mehrtätigen Auswärtstätigkeit in Deutschland, dürfen für den An- und Abreisetag jeweils 12 Euro als Betriebsausgabe verbucht werden, für die Zwischentage sogar 24 Euro pro Tag.
Betriebsausgaben einkalkulieren
Beispiel: Der Gewinn 2014 liegt bei Handwerkerin Maierhofer bei 80.000 Euro. Nachdem sie erfährt, dass sie auch Verpflegungspauschalen als Betriebsausgabe abziehen darf, durchforstet sie ihre Auftragsbücher und kommt dabei auf folgende Verpflegungspauschalen:
| Verpflegungspauschalen für mehr als achtstündige betriebliche Auswärtstätigkeit an 200 Tagen (200 Tage x 12 Euro) | 2.400 Euro |
| An- und Abreisetage bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten 30 Tage (30 Tage x 12 Euro) | 360 Euro |
| Zwischentage bei mehrtätigen Auswärtstätigkeiten 40 Tage (40 Tage x 24 Euro | 960 Euro |
| Betriebsausgaben durch Verpflegungspauschalen gesamt | 3.720 Euro |
Fazit: Handwerkerin Maierhofer kann ihren Gewinn 2014 durch Abzug der Verpflegungspauschalen auf 76.280 Euro drücken und spart dadurch kräftig Steuern.
Tipp: Bei einer Dienstreise ins Ausland können Unternehmer meist deutlich höhere Verpflegungspauschalen für eine Abwesenheit von mehr als acht Stunden bzw. bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit abziehen. Die Pauschalen richten sich nach den Lebenshaltungskosten in dem jeweiligen Reiseland. dhz
Mehr zu den Pauschalen lesen Sie im BMF-Schreiben, das Sie hier abrufen können. >>>
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
