Vermittlungsausschuss Solarstrom: Kürzung fällt milder aus
Die Kürzung der Solarstromförderung bleibt bestehen und sie gilt rückwirkend zum 1. April. Bund und Länder haben sich jedoch darauf geeinigt, dass sie für Dachanlagen milder ausfällt als geplant. Außerdem gilt einen höhere Obergrenze, ab der gar nicht mehr gefördert wird. Die Entscheidung zum Steuerbonus für die Gebäudesanierung wurde erneut vertagt.
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