Heizölverbraucheranlagen: Bundesweite Verordnung ab 1. August Ohne Zertifizierung keine Arbeiten an Öltanks mehr
Vom 1. August 2017 an dürfen nur noch zertifizierte Fachbetriebe an Heizöltankanlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000 Liter arbeiten. Das besagt die neue bundeseinheitliche Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
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