Von den betrieblichen Einnahmen kann ein Unternehmer sämtliche Betriebsausgaben abziehen (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz). Was übrig bleibt, ist der steuerpflichtige Gewinn. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb anfallen und keiner Abzugsbeschränkung unterliegen. Bei gemischten Aufwendungen – also bei Ausgaben, die sowohl betrieblich als auch privat sind – kann beim Finanzamt der [...]
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