Diebstahl
Diebstahl von Anlagevermögen: Wird Ihnen das betriebliche Auto oder bei einem Einbruch Werkzeug oder Baustellenmaschinen gestohlen, darf der noch nicht abgeschriebene Wert der Maschine gewinnmindernd geltend gemacht werden. Versicherungsleistungen erhöhen den Gewinn im Gegenzug. Rücklage für Ersatzbeschaffung: Werden Anlagegegenstände gestohlen und die Versicherungsleistung liegt über dem Buchwert, entsteht ein Gewinn. Ist im nächsten Jahr der [...]
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