Steuertipp GmbH: Keine Verlustrealisierung im Jahr der Insolvenzeröffnung
Die Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt regelmäßig noch nicht zu einer Verlustrealisierung im Sinne des § 17 des Einkommensteuergesetzes. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
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