Steuertipp Aufwendungen für Dienstjubiläum steuerlich absetzbar
Jetzt müssen die Finanzämter klein beigeben, wenn ein Arbeitnehmer ein Dienstjubiläum feiert und die Ausgaben dafür als Werbungskosten steuerlich absetzen möchte. Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen festgeklopft, nach denen ein ausschließlich beruflicher Charakter der Jubiläumsfeier bejaht und deshalb Werbungskosten anerkannt werden müssen.
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