Handwerksbetriebe, die eine elektronische Registrierkasse verwenden, sollten sich frühzeitig über das Thema "Kassenführung ab 1. Januar 2017“ informieren. Ein Gespräch mit einem Steuerberater ist sinnvoll.
Benutzen Sie schon seit vielen Jahren eine elektronische Registrierkasse, müssen Sie Folgendes beachten: Erfüllt eine elektronische Registrierkasse bauartbedingt die vorgeschriebenen digitalen Aufzeichnungspflichten der Finanzverwaltung nicht und kann auch nicht umgerüstet werden, genügt es derzeit, wenn nur die fortlaufenden Z-Bons aufbewahrt werden. Dieses Zugeständnis der Verwaltung ist allerdings bis zum 31. Dezember 2016 begrenzt.
Da die Finanzverwaltung der Manipulation von Kassenzeichnungen den Kampf angesagt hat (siehe u.a. "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen"; Pressemitteilung des BMF v. 13.7.2016), die Prüfer der Finanzämter auch ganz genau hinschauen, ob Sie zur Umrüstung Ihrer elektronischen Registrierkasse verpflichtet sind und wenn ja, ob Sie Ihre Verpflichtung bis zum 31. Dezember 2016 nachgekommen sind.
Registrierkassenpflicht: Frühzeitig Gespräch mit Steuerberater suchen
Damit die mögliche Umrüstungsverpflichtung nicht zum Stressfaktor wird, sollten Sie frühzeitig – am besten sofort – das Gespräch mit Ihrem Steuerberater suchen. Dieser wird Ihr Kassensystem darauf abklopfen, ob es die Vorgaben der Finanzverwaltung zur ordnungsmäßigen Buchführung bereits erfüllt oder eben nicht. Dann bleibt bis Ende des Jahres noch genügend Zeit, die Umstellung auf ein neues Kassensystem bzw. die Aufrüstung zu bewerkstelligen.
Welche Folgen haben mangelhafte Kassenaufzeichnungen?
Erzielen Sie ausschließlich Bargeldeinnahmen, ist das Finanzamt seit jeher sehr misstrauisch und prüft sehr streng, ob Anzeichen dafür vorliegen, dass Einnahmen nicht vollständig erfasst wurden. Deuten mehrere Feststellungen auf eine Einnahmenverkürzung hin, drohen Zuschätzungen zum Umsatz und Gewinn. Das hat Steuernachzahlungen und satte 6 Prozent Nachzahlungszinsen zur Folge. dhz
Die Steuerexperten der Deutschen Handwerks Zeitung werden das Thema "Kassenführung ab 1. Januar 2017" nun regelmäßig beleuchten und klarstellen, welche Aufzeichnungen das Finanzamt erwartet. Haben Sie spezielle Fragen, Probleme oder Anregungen, teilen Sie uns diese bitte mit. Wir werden im Rahmen unserer täglichen Berichterstattung darauf eingehen und Lösungsansätze anbieten.
