Geschäftsraum- und Grundstücksmietverträge Handlungsbedarf: Schriftformgebot bei Mietverträgen entfällt
Mieter oder Vermieter von Gebäuden oder Grundstücken, die sich von ihrem Mietvertrag vorzeitig lösen wollen, sollten diesen zeitnah prüfen lassen. Vorsicht ist außerdem beim Abschluss von Nachtragsvereinbarungen geboten.
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