Was bei Alkohol am Arbeitsplatz gilt Alkohol am Arbeitsplatz: Der Chef ist in der Pflicht
Wer bei der Arbeit Alkohol trinkt oder noch mit Restalkohol im Blut die Arbeit antritt, hat ein deutlich höheres Risiko zu verunglücken. Passiert jetzt ein Unfall, entfällt nicht selten sogar der Versicherungsschutz. Stattdessen haften Chef und Mitarbeiter.
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