Anpassungen bei der DSGVO DSGVO: Externer Datenschutzbeauftragter bald ab 20 Mitarbeiter
Der Bundesrat hat das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU beschlossen. Einen externen Datenschutzbeauftragten müssten künftig nur Unternehmen benennen, bei denen mehr als 20 Mitarbeiter Daten verarbeiten.
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