Urteil des Bundesarbeitsgerichts Arbeitgeber muss nicht zwingend zweite Lohnfortzahlung leisten
Arbeitnehmer, die krank werden, bekommen sechs Wochen lang dennoch Geld von ihrem Chef. Folgt der einen Krankheit eine weitere, gibt es aber nicht zwingend wieder eine Lohnfortzahlung. Das Bundesarbeitsgericht fällte ein neues Urteil zur Lohnfortzahlung im wiederholten Krankheitsfall.
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