Zwei Millionen Kilometer – das ist mehr als fünfmal die Entfernung von der Erde zum Mond. So lang könnte die Strecke werden, wenn man alle Kassenbons des Einzelhandels aneinanderlegen würde, die nach der sogenannten Belegausgabepflicht – "Bonpflicht" genannt – ab 2020 laut Kassengesetz ausgedruckt werden müssen. Über den Sinn und Unsinn dieser Maßnahme wird derzeit gestritten.
Hartmut Fischer
Bei der " Bonpflicht" ab 1. Januar 2020 handelt es sich um eine Maßnahme, mit der das "Schummeln" an der Kasse verhindert werden soll. Es handelt sich um eine Regelung, die im Rahmen der Kassensicherungsordnung eingeführt wurde. Hierzu sollen alle Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen werden, um die gespeicherten Vorgänge fälschungssicher zu machen.
Kassengesetz 2020: Kassen müssen fälschungssicherer werden
Die TSE soll in verhindern, dass Kassendaten manipuliert werden. Wie diese Sicherheitseinrichtung beschaffen sein muss, wird in technischen Richtlinien (z. B. BSI TR-03153 und BSI TR-03116) festgelegt, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgelegt. Nur wenn die Kassenmodule genau diesen Vorgaben entsprechen, können sie zertifiziert werden. Nur Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE im Kassensystem entsprechen allen gesetzlichen Vorgaben. Ein Umrüsten der Kassen wird nach Meinung des Handelsverbands Deutschland (HDE) mit ca. 300 bis 500 Euro zu Buche schlagen.
Eigentlich sollte die Nachrüstung der Kassen bereits Ende 2019 abgeschlossen sein, so dass ab 1. Januar 2020 die Neuregelung in Kraft tritt. Allerdings stand im September 2019 noch kein einziges System zur Verfügung, dass zertifiziert war. Auch aktuell sind die Systeme für die meisten Kassen noch nicht verfügbar. Deshalb hat das Bundesfinanzministerium eine Nachrüstzeit bis September 2020 zugestanden. Die Bonpflicht gilt dennoch ab 1. Januar 2020.
Übrigens gibt es auch Kassensysteme, die nicht nachgerüstet werden, dabei handelt es sich um Kassen, die
- nach dem 25. Oktober 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden oder werden.
- den Anforderungen der GOBD entsprechen (GOBD: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)
- nicht umgerüstet werden können (quasi zur Neuanschaffung von Kassen zwingen würde).
Wozu den Kassenbon?
Nun sollte man ja meinen, dass eine fälschungssichere Kasse – auf dessen System der Fiskus übrigens jederzeit Zugriff haben muss – den Kassenbon überflüssig macht. Doch das Bundesfinanzministerium argumentiert anders. Der Kassenbon – so das Ministerium – diene einer größeren Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug. Denn auf den Bons müssen zusätzliche Angaben gemacht werden, die es einem Steuerprüfer bei der Kassen-Nachschau erleichtern sollen, etwaige Manipulationen aufzudecken. Die Angaben betreffen spätestens ab September 2020 Hinweise auf die genutzte technische Sicherheitsausrüstung der Kasse.
Pflicht zur Ausgabe des Kassenbons: Papierflut droht
Der Einzelhandel rechnet nun – wohl zu Recht – mit einer horrenden Papierflut. Das Groteske an dieser Regelung ist nämlich, dass der Bon ausgegeben werden muss. Der Kunden muss ihn aber nicht mitnehmen. Wahrscheinlich werden viele Einzelhändler jetzt größere Papiercontainer bereitstellen, um die vom Kunden nicht mitgenommene Bons zu entsorgen. Doch da man vom Endverbraucher nicht verlangen kann, dass er jetzt auch noch eine Buchhaltung aufbaut und die Belege zehn Jahre lang aufbewahrt , dürfte die Bonpflicht letztlich nur zu einem führen: Höheren Kosten.
Gerade in Zeiten, in denen darum gekämpft wird, die Abfallflut in Deutschland einzudämmen, wird hier zusätzlicher Müll produziert, der nicht dazu beiträgt, Steuertricksereien zusätzlich zu erschweren. Denn die Sicherheit für die Finanzbehörden wird nicht durch einen Kassenbon erreicht, sondern durch die technische Aufrüstung der Registrierkassen.
Bonpflicht 2020: Elektronische Lösung des Problems?
Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass der Bon nicht zwingend in Papierform erstellt werden muss. Es gibt auch die Möglichkeit, einen virtuellen Beleg zu erstellen und diesen beispielsweise als E-Mail zu versenden oder auf das Handy des Kunden zu schicken. Das stellt jedoch eine Möglichkeit dar, die vom Händler allerdinge zusätzliche Investitionen für eine entsprechende Kassensoftware verlangt.
Ob diese Möglichkeit die befürchtete Papierflut wirklich entscheidend eindämmen wird, darf somit mehr als bezweifelt werden. Zum einen stehen die bereits angesprochenen Kosten für den Händler dagegen. Zum anderen muss auch der Kunde damit einverstanden sein. Da eine direkte Verbindung beispielsweise zum Smartphone des Kunden hergestellt wird, könnte es auch durchaus sein, dass es hier noch zu datenschutzrechtlichen Problemen kommt.
Belegausgabepflicht: Handwerk protestiert
Gegen die neue Bonpflicht regt sich starker Widerstrand. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht beispielsweise in der Maßnahme lediglich unnötigen bürokratischen Aufwand und zusätzliche Kosten für den Einzelhandel.
Doch auch von anderer Seite kommen ernst zu nehmende Bedenken bezüglich der Verschleuderung von Ressourcen, etwa bei Metzgereien. Dort seien Kassen und Waagen verbunden, sagte Gero Jentzsch vom Deutschen Fleischer-Verband dem Nachrichtendienst dpa. Der Umbau sei deshalb komplizierter. Pro Laden schätzt er Kosten von circa 4.000 Euro. Schlimmer noch: Nur etwa die Hälfte aller Systeme in Metzgereien könne überhaupt technisch nachgebessert werden. In den anderen Geschäften müssten neue Kassen-Waagen-Verbunde angeschafft werden, sagt Jentzsch. Kostenpunkt: 30.000 Euro. "Gerade für einen kleinen Handwerksbetrieb ist das eine Investition, die in die Existenzbedrohung gehen kann."
Hinzu kommen gesundheitliche Risiken für das Kassenpersonal, wenn die Kasse mit Thermopapier arbeitet. Die wärmeempfindliche Schicht auf dem Papier beinhaltet hohe Mengen des gesundheitsschädlichen Bisphenol A (BPA). Dieser hormonell wirksame Stoff steht im Verdacht krebserregend zu sein, den Hormonhaushalt negativ zu beeinflussen, das Immunsystem zu schwächen und andere gesundheitliche Risiken mit sich zu bringen.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks lässt nichts unversucht, um die Bonpflicht für ein Brötchen oder Teilchen zu vermeiden und hat einen Antrag auf Bon-Befreiung gestellt. Ob man mit dieser Aktion erfolgreich ist, bleibt jedoch dahingestellt. Bisher hat man noch k eine Antwort erhalten.
Auch an der Basis rumort es. In den sozialen Netzwerken erregte beispielsweise Michael Tenk von der Bäckerei Tenk-Bonkamp mit einem Foto Aufsehen. Er hatte ein seiner Bäckerei die Kassenbons, die von den Kunden nicht mitgenommen wurden, einfach auf dem Boden vor der Verkaufstheke liegen gelassen. Innerhalb von nur zwei Tagen kamen rund 500 Bons zusammen und verwandelten die Bäckerei im wahrsten Sinne des Wortes in eine "Zettelwirtschaft".