Bundesgerichtshof Bauland: Gemeinde hat 30-jähriges Wiederkaufsrecht
Ein Grundstückskäufer verpflichtet sich, zeitnah ein Haus zu bauen. Aber das passiert nie. Nach 20 Jahren soll er den Bauplatz auf einmal wieder hergeben. Zu Recht, urteilt der BGH. Die Frist sei zugegebenermaßen lang – aber das habe Vorteile für beide Seiten.
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