Urteil zum Meisterbrief Bundesverwaltungsgericht: Meisterpflicht bestätigt
Gefahrengeneigte Handwerke unterliegen zu Recht der Meisterpflicht, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt abermals bestätigt hat. Denn der Meister vor Ort ist gelebter Verbraucherschutz.
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