Energieausweise ausstellen Die Handwerkskammern bieten Fortbildungen zum Gebäudeenergieberater beziehungsweise Energieberater (HWK) an. Diese Qualifikation berechtigt aber nicht zur uneingeschränkten Ausstellung aller Energieausweise. Im Gebäudebestand regelt § 21 EnEV 2007 die Ausstellungsberechtigung bundesweit für Wohn- und Nichtwohngebäude. Wer Ausweise für Neubauten ausstellen darf, regelt auf Länderebene die jeweilige Bauordnung. Hier sind es in aller Regel Bauvorlageberechtigte, [...]
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