Das Bundessozialgericht hat die Klage eines Berliner Hartz-IV-Beziehers abgewiesen Keine höhere Hartz-IV-Leistungen für Langzeitmieter
Dass ein Hartz-IV-Empfänger seit rund 50 Jahren in einer bestimmten Mietwohnung lebt, kann allein keinen Anspruch auf höhere Miet- und Heizkostenzahlungen begründen. Darauf deutet ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Mittwoch hin. Zwar hob der 14. Senat auf die Revision des klagenden Hilfebedürftigen hin ein früheres Urteil auf.
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