Steuertipp "Liebhaberei": Rückwirkende Verlustkürzung nicht immer rechtens
Üben Sie Ihre selbständige handwerkliche Tätigkeit im Nebenberuf aus und erzielen dabei unter dem Strich seit Jahren nur Verluste, ist irgendwann Schluss. Das Finanzamt unterstellt dann eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht (auch als "Liebhaberei" bezeichnet) und kürzt die Verluste oftmals sogar in den Vorjahren. Hier sollten Handwerker aber ganz genau hinsehen.
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