Steuertipp Restaurantschecks für Mitarbeiter: Das gilt steuerlich
Haben Sie in Ihrem Handwerksbetrieb keine Kantine, können Sie Ihren Mitarbeitern dennoch das Mittagessen versüßen. Die Rede ist von der Gewährung von Restaurantschecks oder Menüschecks, die Ihre Mitarbeiter in umliegenden Restaurants oder Kantinen für ein Mittagessen einlösen können. Doch wie der solche Zuwendungen steuerlich behandelt?
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