Das gilt für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner Sommerfest im Betrieb: Steuerlich clever feiern
Findet in Ihrem Betrieb in naher Zukunft ein Sommerfest für die Belegschaft sowie Kunden und Geschäftspartner statt, sollten Sie steuerlich clever planen. Denn überschreiten die Kosten je Arbeitnehmer mehr als 110 Euro, muss Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt werden und der Vorsteuerabzug kippt. Doch mit ein wenig Planung können diese steuerlich unerwünschten Folgen verhindert werden.
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