Steuertipp Tipps für die Gewinnermittlung 2018: GWG "kreieren" (Teil 1)
Kleine und mittelständische Handwerksbetriebe, die aktuell an der Gewinnermittlung für 2018 sitzen, sollten bereits einen Blick auf die Jahre 2019 bis 2021 werfen. Sind in diesen Jahren kleinere Investitionen geplant, kann es sich lohnen, für das Jahr 2018 einen Investitionsabzugsbetrag zu beantragen. Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die geplanten Kleininvestitionen in den Jahren 2019 bis 2021 geringwertige Wirtschaftsgüter darstellen und somit der volle Betriebsausgabenabzug gesichert ist.
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