Steuertipp Soforthilfe-Rückzahlung: Das gilt steuerlich für abgemeldete Betriebe
Wenn für einen bereits aufgegebenen Betrieb im Jahr 2025 eine Rückforderung der Corona-Soforthilfe erfolgt, stellt sich eine steuerliche Frage: Ist diese Rückzahlung als nachträgliche Betriebsausgabe im Jahr 2025 zu erfassen? Oder muss der Steuerbescheid für das Jahr der Betriebsaufgabe geändert werden?
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