Steuertipp Kleinunternehmerregelung: Ab wann gilt ein Unternehmen als gegründet?
Kleinstunternehmer im Handwerk profitieren in der Regel von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung. Das bedeutet: Sie müssen keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen, erhalten im Gegenzug allerdings aus Eingangsrechnungen auch keine Vorsteuererstattung. Das Finanzgericht Münster klärte nun eine Zweifelsfrage dieser Regelung.
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