Änderungen beim Ausweis Passfotos: Fotografen sollen Fotos bald digital übermitteln

Personalausweise und Reisepässe sollen in Zukunft noch stärker vor Manipulation geschützt werden. Dazu hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf verabschiedet, der strengere Regeln für Passfotos vorsieht. Für Fotografen, die Passfotos anfertigen, gibt es in Zukunft neue technische Auflagen.

Jessica Schömburg

Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass in Zukunft nur noch registrierte Fotografen Passfotos anfertigen dürfen. Die Fotos müssen dann digital an die Passbehörden übermittelt werden. - © LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, muss dafür künftig ein Foto in digitaler Form vorlegen. Kinderausweise sollen nur noch ein Jahr gültig sein. Beides sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den das Kabinett beschlossen hat. Es lässt den Bürgern allerdings die Wahl.

Morphing soll verhindert werden

Bei den Fotos können sie sich entscheiden, ob sie sich für eine Gebühr von sechs Euro bei der ausstellenden Behörde ablichten lassen oder in einem Fotogeschäft. Neu ist, dass der Fotoladen das Bild anschließend per sicherer Übermittlung an die Passbehörde weiterleitet. Das ist unter anderem wichtig, um das sogenannte Morphing zu verhindern. Dabei verschmelzen die Aufnahmen der Gesichter mehrerer Personen zu einem Bild, die dann theoretisch jeweils den Ausweis zum Grenzübertritt benutzen könnten.

Der ursprüngliche Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Passfotos künftig nur noch in der Behörde zu machen, hatte Fotografen und die Inhaber der Foto-Geschäfte auf den Plan gerufen. Sie sahen ihr Geschäftsmodell bedroht.

"Im ersten Entwurf stand, dass Fotos ausschließlich am Automaten in den Passbehörden gemacht werden dürfen. Das hätte viele unserer Betriebe vor große wirtschaftliche Probleme gestellt", sagt Hans Starosta, Vorsitzender beim Centralverband der Fotografen. Im Jahr werden laut Starosta etwa 40 Millionen Passfotos angefertigt und viele Fotografen machen zehn bis 20 Prozent ihres Jahresumsatzes damit.

Mit dem nun verabschiedeten Entwurf sind die Berufsfotografen zufrieden. Auch in Zukunft dürfen demnach Fotografen Passfotos anfertigen, wenn sie bestimmte Regeln einhalten. Auch der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT), der die Interessen der Foto-Geschäfte vertritt, äußerte sich positiv gegenüber dem Entwurf. "Mit dem neuen Gesetzentwurf zeigt die Regierung jetzt, dass sie die Bedenken der Händler ernst genommen hat. Der Fotofachhandel bleibt weiterhin die Nummer 1, was die Erstellung von Passbildern angeht. Die Lichtbilder werden den Behörden zukünftig auf einem gesicherten elektronischen Weg, beispielsweise in einer Cloud, übermittelt", sagte BVT-Geschäftsführer Steffen Kahnt.

Neue technische Abläufe und Zertifizierung nötig

Wie die technischen Abläufe genau aussehen werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Fest steht, dass die Fotos elektronisch direkt vom Fotografen an die Passbehörde übermittelt werden müssen. Fotografen, die Passfotos anfertigen wollen, müssen sich in Zukunft beim Centralverband der Fotografen registrieren, erklärt Starosta. Außerdem soll alle zwei Jahre eine Zertifizierung nötig sein, ähnlich wie beim TÜV. Der Verband hat sich darum beworben diese Zertifizierung vornehmen zu dürfen.

Die Umstellung soll für die Fotografen möglichst unbürokratisch ablaufen. Die Software für die Fotos bekommen die Fotografen, laut Starosta, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Außerdem wird der Verband Online-Schulungen anbieten. Der Vorsitzende der Berufsfotografen sieht neben dem Aufwand, aber auch eine Chance in der Zertifizierung: "Wenn nur noch zertifizierte Fotografen Passfotos machen können, hilft dies Schwarzarbeit zu bekämpfen. Aktuell muss niemand ein ausgewiesener Fotograf sein, um Passfotos zu machen. Das wird sich mit dem neuen Gesetz ändern."

Der Experte rechnet damit, dass das Gesetz nach der Sommerpause verabschiedet wird und, dass es eine Übergangsfrist von einem Jahr geben wird, in der die Fotografen Zeit haben, sich auf die neuen Bestimmungen einzustellen.

Was sich noch ändern soll beim Personalausweis und beim Reisepass

Der Kinderausweis, der sofort ausgehändigt wird, soll nach dem Willen der Regierung zwar nicht abgeschafft werden. Da er anstatt sechs Jahre künftig nur noch ein Jahr gültig sein soll, werden aber wohl viele Eltern für ihren Nachwuchs gleich den biometriefähigen Reisepass beantragen. Der gilt dann sechs Jahre lang.

Wer einen Personalausweis beantragt, soll zudem künftig verpflichtet werden, zwei Fingerabdrücke zu liefern, die in der Ausweiskarte gespeichert werden. Damit werde eine EU-Verordnung umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt, hieß es.

Strafgefangene sollen sich vor ihrer Entlassung einen gültigen Personalausweis besorgen. Denn ohne Ausweis wird die Rückkehr in die Gesellschaft leicht zum Hindernislauf.

Menschen, die im Personenstandsregister nicht als weiblich oder männlich geführt werden, können laut Entwurf künftig auch im Reisepass oder in einem ausländerrechtlichen Dokument in das Feld "Geschlecht" ein X eintragen lassen. Sollten sie allerdings befürchten, auf Reisen aufgrund dieses Geschlechtseintrag diskriminiert zu werden, können sie sich auch dafür entscheiden, im Reisepass weiter «männlich» oder «weiblich» genannt zu werden, auch wenn im Personenstandsregister etwas anderes steht.

Mit Inhalten aus dpa