Steuertipp Freiwillige Steuererklärung: Zuständiges Finanzamt ermitteln
Sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, können Sie trotzdem eine Erklärung einreichen, wenn Sie eine Steuererstattung erwarten. Wichtig zu wissen: Es gilt eine Vierjahresfrist. Das bedeutet: Die freiwillige Steuererklärung 2016 muss bis spätestens Ende des Jahres beim Finanzamt eingehen. Geht sie einen Tag später ein, verweigert das Finanzamt die Bearbeitung.
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