Steuertipp Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung: Das sollten Sie jetzt beachten
Sind Sie im Jahr 2021 zur monatlichen Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, können Sie bis zum 10. Februar 2021 einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Stimmt das Finanzamt zu, müssen die Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung immer erst einen Monat später als gesetzlich vorgeschrieben ans Finanzamt übermitteln.
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