Heizungsgesetz 65-Prozent-Regel: Bundestag verschiebt Frist um 4 Monate
In Städten über 100.000 Einwohnern müssen neue Heizungen erst ab 1. November 2026 zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren laufen – nicht schon ab 1. Juli. Der Fachverband SHK Baden-Württemberg begrüßt den Schritt: Eine Regel, die nach wenigen Wochen wieder entfallen wäre, hätte nur Verwirrung gestiftet. Eigentümern empfiehlt der Verband, noch die aktuelle Förderung zu nutzen.
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