Betriebe müssen immer mehr für ihre Produktionskosten aufwenden, denn die Erzeugerpreise steigen weiter. Preistreiber sind vor allem die Energiekosten. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, lag der Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Oktober 5,3 Prozent höher als ein Jahr zuvor und 0,2 Prozent über dem Niveau vom September.
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Obwohl die Bundesregierung für das kommende Jahr eine Kürzung der Solarförderung plant, können sich Handwerksbetriebe über drei aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs freuen.
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Seit dem Jahr 2008 müssen Unternehmer bei Ermittlung des Gewerbeertrags für die Gewerbesteuer ihrem Gewinn Zinsen, Lizenzen, Mieten und Pachten hinzurechnen. Doch gilt die Zurechnung auch für Zinsen auf Steuernachzahlungen?
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Auf der Suche nach geeigneten Mitarbeitern gibt es für Betriebe diverse Möglichkeiten. Persönliche Empfehlungen oder Personalvermittler stellen jedoch eher die Ausnahme dar. Inzwischen erhoffen sich die meisten Personalverantwortlichen über das Internet die besten Erfolgschancen.
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Rente, Krankheit, Pflege: Das Kabinett hat für das neue Jahr einige Änderungen beschlossen, die Auswirkungen auf die Bürger haben. So dürfen sich die Rentner freuen. Aber auch bei der privaten Krankenversicherung ergeben sich Neuerungen – diese könnte die Versicherten teuer kommen.
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Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) rechnet für das neue Jahr mit einer stabilen Entwicklung. Bei den Neuzulassungen erwartet der ZDK einen leichten Abschwung, bei den Gebrauchtwagen einen Zuwachs. Zudem rechnet der Verband mit einem stabilen Servicegeschäft mit leicht positiver Tendenz – wenn nicht die europäische Schuldenkrise dazwischen kommt.
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Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt den Entschluss der Firma Viessmann, ihre mit der "Bild"-Zeitung gestartete Aktion "Heizungswechsel zum Hammerpreis" einzustellen. Die bundesweiten Proteste der Fachbetriebe hätten Wirkung gezeigt. Der Verband will das belastete Verhältnis zu Viessmann normalisieren.
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Die Zahlen im Handwerk sind gut. "Das bisherige Umsatzwachstum verspricht ein Rekordjahr", sagte der Generalsekretär des ZDH, Holger Schwannecke mit Blick auf die jüngste Konjunkturumfrage des Verbandes.
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Arbeitnehmer sind an einen Aufhebungsvertrag auch dann gebunden, wenn ihr früherer Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung wegen einer Insolvenz nicht zahlen darf. Wird der insolvente Betrieb später von einem neuen Eigentümer fortgeführt, besteht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zudem kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung, da das Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag zuvor aufgelöst wurde (Aktenzeichen: 6 AZR 357/10).
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