Steuer aktuell Elektronische Rechnung: Voraussetzung für Vorsteuerabzug
Seit 1. Juli 2011 können Unternehmer aus elektronischen Eingangsrechnungen Vorsteuern abziehen, selbst wenn die elektronische Rechnung keine digitale Signatur enthält. Es muss jedoch durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren die Echtheit, die Unversehrtheit und die Lesbarkeit der Rechnung sichergestellt sein.
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