Steuer aktuell Riester: Mittelbar Zulagenberechtigte müssen Mindestbeiträge einzahlen
Wer bei Riester-Verträgen unmittelbar zulagenberechtigt ist, muss bestimmte Mindestbeiträge pro Jahr in seinen Vertrag einbezahlen, um die vollen staatlichen Riester-Zulagen zu bekommen. Unmittelbar Zulagenberechtigt sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Berufssoldaten.
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