Steuer aktuell Rückstellung für Kosten künftiger Betriebsprüfungen
Hat Ihr Handwerksbetrieb den Status "Großbetrieb" erreicht, prüft das Finanzamt ohne Unterbrechung jedes einzelne Geschäftsjahr. In diesem Fall dürfen Sie bei der Bilanzierung für die Kosten im Zusammenhang mit dieser Prüfung eine Gewinn mindernde Rückstellung bilden.
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