Digitale Tachografen Die Lenkzeit immer im Blick
In neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen dürfen nur neue digitale Tachografen eingebaut werden, die ein zweites Geschwindigkeitssignal berücksichtigen. Das schreibt die europäischen Verordnung Nr. 1266/2009 vor. Die neuen Vorgaben treffen auch auf Handwerksbetriebe zu, die nicht unter die Ausnahmeregeln für Handwerksunternehmen fallen. Stoneridge und VDO sind die einzigen verbleibenden Hersteller eines digitalen Tachografen, die mit ihren Geräten SE5000 Exakt Duo und DTCO 2.0 eine Freigabe der Fahrzeughersteller haben.
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