Langzeiterkrankung Betriebe müssen Mitarbeiter wiedereingliedern
Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt länger als sechs Wochen im Jahr im Betrieb fehlen, haben Anspruch auf ein Wiedereingliederungsmanagement. Auch kleine und mittlere Betriebe müssen ihren Mitarbeitern helfen, behutsam in den Arbeitsalltag zurückzufinden.
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