Geringfügige Beschäftigung Minijobs: Was sich 2013 geändert hat
Dass das monatliche Minijobgehalt 2013 statt 400 nun 450 Euro betragen darf, hat sich längst herumgesprochen. Doch auch in puncto Rentenversicherung sind Neuerungen in Kraft getreten. Hier die wichtigsten Neuerungen aus zwei Blickwinkeln – dem des Minijobbers und dem des Arbeitgebers.
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