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Steuer aktuell: Abgeltungssteuer GmbH: Ab 2015 Teile der Kirchensteuer einbehalten

Neben Banken und Versicherungen müssen ab 1. Januar 2015 auch GmbHs bei Ausschüttungen die Kirchensteuerpflicht der Empfänger ermitteln und die Kirchensteuer auf die 25-prozentige Abgeltungsteuer automatisch einbehalten und an die Religionsgemeinschaften abführen (§§ 51a, 52a EStG). Doch für GmbHs gibt es einige Ausnahmeregelungen. › mehr