Wiedereinführung alter Kfz-Kennzeichen Alte Kfz-Kennzeichen können wieder beantragt werden

Autofahrer können Kfz-Kennzeichen mit bestimmten Buchstabenkombinationen wieder beantragen, die in der Vergangenheit Kreisgebietsreformen zum Opfer gefallen waren. Das verdeutlicht auch eine Infografik.

Auf Antrag der Länder können alte Buchstabenkombinationen wieder eingeführt werden. - © B. Wylezich/Fotolia

Das Interesse an den alten Kfz-Kennzeichen ist enorm: Bis Ende Juni 2014 wurden 287 Buchstabenkombinationen wieder neu zugelassen. Spitzenreiter ist Bayern mit 59 reaktivierten Regionalkürzeln, gefolgt von Sachsen mit 45 und Sachsen-Anhalt mit 38. Die untenstehende Infografik zeigt, in welchen Bundesländern Altkennzeichen bereits eingeführt sind oder eine Einführung möglich ist. Darüber hinaus verdeutlicht die Infografik, in welchen Ländern eine Einführung von Altkennzeichen nicht möglich ist.

Kein festgeschriebener Kriterienkatalog

Seit 1. November haben die Länder die Wiedereinführung einzelner Ortskürzel beim Bundesverkehrsministerium (BMVI) beantragt. Nicht die Zulassungsbehörden, sondern nur die Länder selbst sind antragsberechtigt und entscheiden, ob sie die bisher als auslaufend eingestuften Kfz-Kennzeichen wieder einführen wollen. Neue Verwaltungsbezirke können ebenfalls nur die Länder beantragen.

Das BMVI macht keine eigenen Vorschläge und greift auch nicht in den regionalen Entscheidungsfindungsprozess ein. Es genehmigt Altkennzeichen meist, wenn die Buchstabenkombination nicht bereits vergeben ist oder "gegen die guten Sitten verstößt". Einen festgeschriebenen Kriterienkatalog gebe es aber nicht.

Wie können die Kfz-Kennzeichen beantragt werden?

Interessierte können bei der Zulassungsstelle nachfragen, ob es die alte Buchstabenkombination in Ihrem Kreis wieder gibt oder bald geben wird. Zudem ist es möglich, ein Wunschkennzeichen reservieren zu lassen. Das neue Nummernschild kann jederzeit beantragt werden.

Wenn die Zulassungsstelle die Wunschnummer bestätigt, wird das Schild von einer Firma geprägt. Dann muss das Nummernschild auf der Zulassungsstelle abgestempelt und das Kennzeichen in die Papiere eingetragen werden.

Die Ausstellung eines Wunschkennzeichens kostet 10,20 Euro. Zusätzliche 2,60 Euro Reservierungsgebühren müssen nur dann gezahlt werden, wenn das Kennzeichen auch wirklich ausgestellt wird. meh