Steuer aktuell Steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Zum 1. Januar 2015 sind neue Grundsätze zur lohnsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen in Kraft getreten. Danach fällt Lohnsteuer an, wenn die Kosten der Feierlichkeiten je Arbeitnehmer über dem Freibetrag von 110 Euro liegen.
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