Steuertipp Steuern sparen beim Immobilienkauf – Teil 4
Beim Kauf einer Immobilie, die vermietet werden soll, müssen Sie drei Jahre lang aufpassen, dass die Sanierungskosten nicht mehr als 15 Prozent des Kaufpreisanteils für das Gebäude betragen. Wird die 15 Prozent-Grenze überschritten, liegen nämlich keine sofort abziehbaren Werbungskosten vor. Die Sanierungskosten dürfen dann nur gestreckt über 50 Jahre mit der Gebäudeabschreibung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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