Der Bundestag hat die Einführung der Flexi-Rente beschlossen. Das Handwerk lobt das positive Signal, beklagt aber bürokratische und unverständliche Regeln.
Karin Birk

Künftig kann der Übergang vom Berufsleben in die Rente flexibler gehandhabt werden. Der Bundestag hat die Einführung der sogenannten Flexi-Rente beschlossen. "Das ist endlich das richtige Signal", sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), zum Beschluss. Allerdings sei das Gesetz praxisfern. Die Teilrente drohe an zu viel Bürokratie zu scheitern.
Attraktiver auch nach der Regelaltersgrenze
Insgesamt sieht das Gesetz, das ab dem 1. Januar 2017 gelten soll, Änderungen für jüngere und ältere Rentner vor. Wer künftig vor der Regelaltersgrenze ab dem 63. Lebensjahr in Rente geht und nebenher noch arbeiten will, soll Teilzeit und Teilrente besser miteinander verbinden und so den Übergang vom vollen Arbeitsleben in den Ruhestand geschmeidiger gestalten können.
Und auch nach der Regelaltersgrenze wird es attraktiver, nebenher zu arbeiten. "Damit geben wir den Menschen endlich das Recht, selbst zu entscheiden, wie lange sie arbeiten wollen", sagte Carsten Linnemann, der Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU. "Wir müssen Alter neu denken. Das geht nicht von heute auf morgen. Die Flexi-Rente ist aber ein erster Schritt."
Grundsätzlich können zur vorgezogenen Rente ab 63 jährlich 6.300 Euro ohne Abzüge hinzuverdient werden. Erst was darüberliegt, wird zu 40 Prozent auf das gesetzliche Altersgeld verrechnet. Allerdings soll es auch hier einen Hinzuverdienstdeckel geben. Maßstab ist das Jahr mit dem höchsten Bruttogehalt der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn.
Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich besser
Bisher war eine jährliche Verrechnung der Freibeträge nicht möglich. Vielmehr konnte man im Regelfall nur 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne eine Kürzung der Rentenbezüge zu riskieren. Lag man nur geringfügig darüber, erhielt man nur zwei Drittel der Altersbezüge und damit eine sogenannte Teilrente. Diese Stufenlösung hat dazu geführt, dass die Teilrente wenig genutzt wurde.
Der ZDH lobt die stufenlose Inanspruchnahme. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten seien in den meisten Fällen deutlich besser. "Es ist wichtig, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetz längeres Arbeiten und einen flexibleren Einstieg in die Rente möglich macht", sagt Holger Schwannecke. Auch die Möglichkeit, dass Rentner ihre Rentenansprüche durch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung durch die Weiterarbeit noch erhöhen könnten, sieht der ZDH-Generalsekretär als positiv an.
Anders als bisher können mögliche Abschläge auf eine bereits ab dem 63. Lebensjahr bezogene Teilrente künftig schon ab dem 50. Lebensjahr – und nicht erst ab dem 55. Lebensjahr – durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden. Selbst wer sich später umentscheidet und voll bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, kann so seine Rente aufbessern.
Mehr Anreize, Ältere zu beschäftigen
Auch wer künftig nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchte, kann dies unter veränderten Bedingungen tun. So sollen Arbeitgeber zwar weiterhin Rentenbeiträge abführen. Anders als bisher können diese Beiträge aber auch die Rentenansprüche der Arbeitnehmer erhöhen, wenn diese sich selbst – anders als bisher – mit einem entsprechenden Betrag beteiligen.
Darüber hinaus sollen Arbeitgeber für erwerbstätige Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, befristet für fünf Jahre keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlen müssen. Auch damit sollen Anreize, Ältere zu beschäftigen, verstärkt werden – laut ZDH ein ganz wichtiger Bestandteil. Allerdings vermisst der ZDH Verständlichkeit und Praxisnähe. Leider habe der Gesetzgeber die Regelungen nicht vereinfacht und praxisgerecht formuliert. Das müsse korrigiert werden.
Damit die Menschen länger arbeiten können, soll außerdem die Gesundheitsvorsorge durch einen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr verbessert werden.