Steuertipp Steuererklärung 2016: Verluste aus Optionen geltend machen

Haben Sie 2016 aus dem Verfall von Optionsscheinen Verluste erlitten, sollten Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung 2016 unbedingt das Steuerformular KAP ausfüllen und dem Finanzamt neben Gewinnen aus Kapitalvermögen auch diese Optionsverluste präsentieren. Das Finanzamt verrechnet die Verluste und Gewinn dann steuersparend – und das selbst ohne Verlustbescheinigung der Bank. › mehr
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Steuertipp Investitionsabzugsbetrag: Vorsicht bei 1-Prozent-Regelung

Sind Sie gerade mit der Einkommensteuererklärung 2016 und mit Ihrer Gewinnermittlung 2016 beschäftigt? Wenn ja, können Sie unter bestimmten Umständen tatsächlich für erst in 2017 bis 2019 geplante betriebliche Investitionen bereits 2016 Betriebsausgaben abziehen. Die Rede ist vom Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG. Doch planen Sie in den nächsten Jahren einen Autokauf, wird es mit dem Investitionsabzugsbetrag möglicherweise schwierig bis unmöglich. › mehr

Steuertipp Ausländischer Firmenwagen: Was tun ohne Listenpreis?

Nutzen Sie in Ihrem Handwerksbetrieb einen Firmenwagen und führen kein Fahrtenbuch, müssen Sie für die Privatnutzung einen steuerpflichtigen Privatnutzungsanteil nach der 1-Prozent-Regelung ermitteln. Dabei werden pro Monat ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises des Firmenwagens berücksichtigt. Doch was tun, wenn es sich bei dem Firmenwagen um ein ausländisches Modell handelt, für das es keinen inländischen Listenpreis gibt? › mehr

Hohe Einnahmen erzielt Krankenkassen: Höhere Zusatzbeiträge unwahrscheinlich

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr so hohe Einnahmen erzielt, dass sie nun ein dickes Plus auf dem Konto haben. Ein Geldpolster von rund 16 Milliarden Euro sorgt dafür, dass Beitragszahler – anders als vorhergesagt – nicht mit steigenden Zusatzbeiträgen rechnen müssen. › mehr