Steuertipp Steuererklärung 2016: Verluste aus Optionen geltend machen
Haben Sie 2016 aus dem Verfall von Optionsscheinen Verluste erlitten, sollten Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung 2016 unbedingt das Steuerformular KAP ausfüllen und dem Finanzamt neben Gewinnen aus Kapitalvermögen auch diese Optionsverluste präsentieren. Das Finanzamt verrechnet die Verluste und Gewinn dann steuersparend – und das selbst ohne Verlustbescheinigung der Bank.
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