Steuertipp GmbH oder AG: Steuerliche Verlustkürzung verfassungswidrig
Werden innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent des gezeichneten Kapitals einer GmbH oder AG übertragen, fallen die bis dahin aufgelaufenen Verluste anteilig steuerlich ungenutzt weg. Diese Vorschrift (§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) ist nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig.
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