Aufzeichnungspflichten Finanzgericht konkretisiert Kassenmängel bei Friseurbetrieb
Bei bargeldintensiven Handwerksbetrieben wie bei Friseuren, Bäckern oder Metzgern liegt der Fokus bei Betriebs- und Umsatzsteuerprüfungen auf den Aufzeichnungen zur Kassenführung. Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil typische Mängel eines bilanzierenden Friseurbetriebs aufgezeigt, die zur steuerlichen Unwirksamkeit der Kassenaufzeichnungen und damit zu Zuschätzungen zum Gewinn und Umsatz führen.
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