Lohnsteuerliche Behandlung Dienstfahrrad und Steuer: Antworten auf Praxisfragen
Die Überlassung eines Dienstfahrrads kann für Arbeitnehmer ein schönes Gehaltsextra darstellen. Der Vorteil für den Arbeitgeber: Es fallen bestenfalls weder Steuern noch Sozialabgaben an. Das Bundesfinanzministerium hat nun verschiedene Praxisfragen zur lohnsteuerlichen Behandlung beantwortet.
› mehr